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Naturpark
Naturparkverwaltung Drömling
Bahnhofstraße 32
39646 Oebisfelde
Tel.: (03 90 02) 85 00

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Naturparkverwaltung Drömling
Informationen
Am 28.04.1770 erteilte Friedrich II, König von Preußen, den Befehl zur Entwässerung und Kultivierung des Drömlings. In verschiedenen Entwässerungsetappen wurde die Ohre als Hauptgewässer ausgebaut und eine Vielzahl weiterer Entwässerungsgräben angelegt. Im nördlichen Drömling wurden die nach dem Rittergutsbesitzer Theodor Heinrich Rimpau benannten Moordammgräben angelegt und quer durch den Drömling wurde vor 60 Jahren der Mittellandkanal gebaut.

Seit dem 12.09.1990 ist der sachsen-anhaltinische Teil des Drömlings mit einer Fläche von 27.820,6 ha als Naturpark ausgewiesen.

Wenn der Morgendunst langsam der Sonne weicht, erlebt man noch heute eine reizvolle naturnahe Kulturlandschaft mit einem stetigen Wechsel von Gräben, Äckern, Wiesen und unzähligen Baumreihen und Hecken. Wegen der 1725 km Wasserläufe im Gebiet wird der Drömling auch "Land der tausend Gräben" genannt. Die stark strukturierte Drömlingslandschaft gibt einer Vielzahl seltener und vom Aussterben bdrohter Tier- und Pflanzenarten einen zum Teil letzten Überlebensraum. Neben 35 - 40 Brutpaaren des Weißstorchs kommen weitere 118 Brutvogelarten im Naturpark Drömling vor. Weiterhin wurden 47 Säugetierarten, darunter auch Biber, Fischotter und 12 Fledermausarten nachgewiesen.

Verbunden mit der Ausweisung des Gebietes als Naturpark ist eine Zonierung in die Schutzzone I (Naturentwicklungszone), Schutzzone II (Pflegezone) und Schutzzone III(Erholungszone). Die Schutzzone I besteht aus zwei Naturschutzgebieten mit einer Größe von 739,6 ha. Schutzzweck ist hier die Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung der Lebensgemeinschaften. Jegliche Nutzung ist ausgeschlossen. Geschützt wird damit eine an Erlenbrüchen und Erlen-Eschenwälder angepasste Lebensgemeinschaft, in denen eine Vielzahl vom Aussterben bedrohter Tierarten ihren zum Teil letzten Lebensraum hat, wie z.B. Sumpfschildkröte, Schreiadler, Kranich, Schwarzstorch und Fischotter.
Die Schutzzone II besteht aus fünf Naturschutzgebieten mit einer Größe von 3.774,4 ha. Vornehmlichstes Ziel ist hier die extensive Grünlandnutzung und damit die Förderung der auf diese Bewirtschaftungsform angewiesenen seltenen Faunen- und Florenelemente. Zu nennen wären hier z.B. Wiesenbrüter, wie Großer Brachvogel, Bekassine, Üferschnepfe und Kiebitz.
Die Schutzzone III besteht aus einem Landschaftsschutzgebiet, welches den gesamten Naturpark umfasst. Hier sind im weitesten Sinne alle Maßnahmen verboten, die einen negativen Einfluss jeglicher Art auf die Schutzzone I und II haben könnten.

Durch das Bundesnaturschutzprojekt Drömling/ Sachsen-Anhalt wurde der Naturpark Drömling als ein gesamtstaatlich repräsentatives Gebiet anerkannt. Im Rahmen des Pojektes werden eine Vielzahl von biotopgestaltenden und -lenkenden Maßnahmen durchgeführt. So wurden bereits mehr als fünfzig Bodensenken und Kleingewässer für Wiesenvögel und Amphibien angelegt.

Bei all den Plänen und Vorhaben dürfen wir jedoch nicht das Recht auf Eigenständigkeit der Natur vergessen. Auch in Kulturlandschaften müssen wir nach Wegen suchen, wann und wo es möglich ist, wenigstens ein kleines Stück unserer Herrschaft über die Natur abzugeben.

Quelle: Naturparkverwaltung Drömling