Kommunalwahlen 2009
Stadtrat
Das Wahlgebiet der neuen Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen wurde in 6 Wahlbereiche aufgeteilt. Die Anzahl der Einwohner eines Wahlgebiets darf die durchschnittliche Anzahl der Einwohner aller Wahlgebiete um 50% nicht über- oder unterschreiten. Daher war es nötig, das Stadtgebiet Oebisfelde in 2 Wahlkreise aufzuteilen.
Der Durchschnittswert der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen beträgt 930 Einwohner.
Die Bewerber für den Einheitsgemeinderat dürfen jeweils nur in EINEM Wahlkreis kandidieren. Das hat zur Folge, dass man unter Umständen nicht seinen Wunschkandidaten wählen kann, da sich dieser hat in einem anderen Wahlkreis aufstellen lassen. Wo dies für Oebisfelder befremdlich erscheint, ist es Kandidaten aus kleinen Ortschaften gegenüber nur fair, da Mitbewerber aus größeren Städten in der Regel auch einen größeren Bekanntheitsgrad haben und damit bei Nichttrennung auch deutlich mehr potentielle Wähler zur Verfügung stehen würden.
Die Sitzanzahl einer Partei (= Wählergruppe = Einzelbewerber) im neuen Einheitsgemeinderat ergibt sich aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitze (insgesamt 28) multipliziert mit der Gesamtstimmemzahl der Partei im gesamten Wahlgebiet dividiert durch die Anzahl aller gültigen Stimmen im gesamten Wahlgebiet. Es entscheidet die Ganzzahl. Übrige Sitze werden auf die Parteien mit den höchsten Nachkommastellen verteilt.
Die Verteilung der Sitze einer Partei auf die Kandidaten der einzelnen Wahlkreise erfolgt analog.
Die Bewerber für den Einheitsgemeinderat dürfen jeweils nur in EINEM Wahlkreis kandidieren. Das hat zur Folge, dass man unter Umständen nicht seinen Wunschkandidaten wählen kann, da sich dieser hat in einem anderen Wahlkreis aufstellen lassen. Wo dies für Oebisfelder befremdlich erscheint, ist es Kandidaten aus kleinen Ortschaften gegenüber nur fair, da Mitbewerber aus größeren Städten in der Regel auch einen größeren Bekanntheitsgrad haben und damit bei Nichttrennung auch deutlich mehr potentielle Wähler zur Verfügung stehen würden.
Die Sitzanzahl einer Partei (= Wählergruppe = Einzelbewerber) im neuen Einheitsgemeinderat ergibt sich aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitze (insgesamt 28) multipliziert mit der Gesamtstimmemzahl der Partei im gesamten Wahlgebiet dividiert durch die Anzahl aller gültigen Stimmen im gesamten Wahlgebiet. Es entscheidet die Ganzzahl. Übrige Sitze werden auf die Parteien mit den höchsten Nachkommastellen verteilt.
Die Verteilung der Sitze einer Partei auf die Kandidaten der einzelnen Wahlkreise erfolgt analog.







